DSGVO – wie geht es weiter?

„Die Beratungsphase ist vorbei, jetzt kommt die Kontrollphase. Dann kommt die Bestrafungsphase.“ So ein von Jan Mönikes paraphrasiertes Zitat zur Umsetzung der DSGVO aus den Reihen der Aufsichtsbehörden. Inwieweit Presse- und Öffentlichkeitsarbeit trotz Restriktionen des neuen Rechts möglich ist, können Verbände, Vereine und Parteien ein Stück weit durch Gremienbeschlüsse selbst festlegen. Wem allgemeine Fotohinweise auf ein „berechtigte Interesse“ zu unsicher sind, für den ist selbst ein Vertrag mit den Fotografierten die bessere Lösung, als eine jederzeit widerrufliche Einwilligungserklärung.

Es ist dringend nötig, dass der Gesetzgeber – wie vom BdP gefordert – die Unsicherheiten für die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit in Folge der DSGVO mit einem Bundesgesetz beseitigt. Bis dahin müssen Pressestellen so gut wie möglich mit den – von den Datenschutzbehörden oftmals widersprüchlich ausgelegten Regeln – umgehen.

Ein Jahr DSGVO – was müssen Pressestellen jetzt tun? Workshop mit Jan Mönikes, Justiziar des BdP

Landesgruppe Berlin / Brandenburg im Bundesverband Deutscher Pressesprecher (BdP)

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