Europäische Gesetzgebung am Beispiel Urheberrecht

„Nicht überall wo Voss draufsteht, ist auch Voss drin.“ Das ist so, wie Axel Voss MdEP es sagt. Der Berichterstatter in einem europäischen Gesetzgebungsverfahren hat maßgeblichen Einfluss auf die Richtlinie oder die Verordnung, die am Ende des Verfahrens in allen Mitgliedsstaaten geltendes Recht ist. Spätestens im Trilogverfahren haben aber die Mitgliedsstaaten das Heft des Handels in ihren Händen. Dass es Axel Voss gelungen ist, die Richtlinie zum Urheberrecht durchzusetzen, verdient Respekt. Der Widerstand war massiv. Das gilt auch für den Druck und die Anfeindungen, denen er persönlich ausgesetzt war. Darum ist auch seine Antwort auf die Frage, ob er den Job noch einmal machen würde, verständlich: „Das würde ich mir in der Tat stark überlegen.“

Der Vorwurf von Markus Beckedahl, man hätte auch vor der Verabschiedung der Richtlinie reden müssen, ist nicht nachvollziehbar. Voss ist seit Jahren mit digitalen Themen befasst. Er hat als Berichterstatter zum Urheberrecht zahlreiche Gespräche geführt und wäre einem Gespräch bei der re publica oder bei einer anderen Veranstaltung bestimmt nicht ausgewichen.

Matthias Bannas

Voss & Beckedahl: Lass uns reden

Veranstalter:  re:publica19 und ZDF

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