“Disclosure, inducements, and suitability rules for retail investors study”: Der Vorschlag aus der Europäischen Kommission, Provisionen bei der Vermittlung von Versicherungen und Finanzdienstleistungen zu verbieten, hat auch in Deutschland bei betroffenen Unternehmen und Verbänden viel Aufregung verursacht. Zur Begründung des Vorschlags wird auf diese Studie verwiesen, die Kantar im Auftrag der Europäischen Kommission durchgeführt hat. Die Studie wurde bereits vor einigen Monaten veröffentlicht, musste nun aber in einer korrigierten Version erneut veröffentlicht werden, weil ein Rechenfehler aufgefallen ist. Die Provisionen sind in der ersten Fassung zehn Prozent zu hoch angegeben worden. Wenn Ihr in das Thema einsteigen möchtet, empfehle ich die Lektüre ab Seite 160. Ab dann geht es sehr konkret um Vermittlungs- und Verwaltungskosten. Auffällig ist, dass die Verwaltungskosten bei den meisten Produkten, den größten Teil der Belastungen ausmachen. An der korriegierten Studie ist immer noch kritisch, dass die Datengrundlage nicht vollständig ausgewiesen wird. (MB)