Kommt eine PSD II (Zahlungsdiensterichtlinie) für die Versicherungswirtschaft?

„Wenn es nicht gelingt, eine zentrale Auskunftstelle einzurichten, droht der Versicherungswirtschaft eine Regulierung analog zur PSD II. Damit hätten die Kunden das Recht, anderen Marktteilnehmern Einblick in ihre Versicherungskonten zu ermöglichen.“ Die Befürchtung von Martin Klein (VOTUM Verband Unabhängiger Finanzdienstleistungs-Unternehmen in Europa – links auf dem Foto) ist nicht aus der Luft gegriffen. Die Zahlungsdiensterichtlinie ermöglicht es Inhabern von Bankkonten, ihre Banken zu veranlassen, externen Unternehmen Einblick in ihre Kontodaten zu gewähren. Damit verlieren die Banken die Hoheit über die Zahlungsdaten ihrer Kunden. Die Kundenschnittstelle kann von der Konkurrenz übernommen werden.

Ob die Europäische Kommission eine analoge Regulierung für Versicherungskonten anstrebt, ist offen. Eine wichtige Rolle könnte eine Gesetzesinitiative der Bundesregierung spielen. Diese plant eine zentrale Auskunftstelle für die private und gesetzliche Altersvorsorge. Allen Bürgern soll es damit ermöglicht werden, jederzeit einen Überblick über ihre Altersvorsorge zu erhalten. Die Initiative kommt aber nicht so richtig vom Fleck. Damit droht der Versicherungswirtschaft eine Regulierung analog zur PSD II, verbunden mit dem Recht der Kunden, ihre Versicherungsdaten zur Altersvorsorge selbständig anderen Unternehmen zur Auswertung zur Verfügung zu stellen.

Matthias Bannas

Netzwerkveranstaltung „Vertrieb digital“

Veranstalter: BDVM, BDWi, BVK, VOTUM und Perseus

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