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Verletzungen des völkerrechtlichen Gewaltverbots: In diesem DLF-Interview von Christoph Heinemann mit dem Völkerrechtler Claus Kreß bekommt Ihr Antworten auf die Frage, ob eine Anklage Russlands beziehungsweise Putins für den Angriffskrieg auf die Ukraine möglich sein könnte. Im Rahmen eines internationalen Sondertribunals; ja. Ansatzpunkt dafür wäre eine Verletzung des völkerrechtlichen Gewaltverbots. Eine Anklage vor dem Gerichtshof in Den Haag ist unwahrscheinlich, da dafür die Voraussetzungen noch geschaffen werden müssten. Allerdings könnten die russischen Kriegsverbrechen (Folter, Vergewaltigungen, usw.) dort verhandelt werden. Voraussetzung ist, dass es sich um großflächige systematische Verbrechen handelt. Das ist der Unterschied zu den Verbrechen, die von Ukrainern begangen worden sind. Kreß geht auch auf den Zusammenhang von Waffenlieferungen und Kriegseintritt ein. Hier könnt Ihr das Interview hören. (MB)

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