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„Notwehr gegen Blockade-Demonstranten?“: Die Demonstrationen / Straßenblockaden der NGO Letzte Generation erhalten sehr viel öffentliche Aufmerksamkeit und sind für die Betroffenen ein Ärgernis. Thomas Fischer, ehemaliger Vorsitzender Richter des 2. Strafsenats am Bundesgerichtshof, hat hier (Legal Tribune Online) aufgeschrieben, welche Argumente dafür und dagegen sprechen, dass Betroffene in Notwehr handeln, die Demonstranten eigenhändig von der Straße entfernen. Neu für mich war, dass die Gewaltfreiheit der Blockaden ein Mythos ist. Wer mit Absicht Straßen langfristig blockiert, übt Gewalt gegenüber den von den Blockaden Betroffenen aus. Man dürfe Gewalt nicht mit Gewalttätigkeit verwechseln, so Fischer. (MB)

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