„Erfolgreicher Eilantrag gegen die Gestaltung des Gesetzgebungsverfahrens zum Gebäudeenergiegesetz“: Auch in diesem Fall ist die Pressemeldung vom Bundesverfassungsgericht hilfreich, um alle wichtigen Details der Entscheidung nachvollziehen zu können. Das Gericht hat eine einstweilige Anordnung erlassen und damit das Gesetzgebungsverfahren vorerst gestoppt, weil der Antrag des Abgeordneten Heilmann nicht weder von „vornherein unzulässig noch offensichtlich unbegründet“ war. Es muss zwischen dem Recht des Bundestages, autonom über Verfahren entscheiden zu können und dem Recht der Abgeordneten, ausreichend Zeit zur Prüfung und Beratung von Gesetzesvorschlägen zu haben, abgewogen werden. Die Pressemeldung ist übersichtlich durchstrukturiert und in verständlicher Sprache geschrieben. (MB)