Streikrecht reformieren?

„Die SPD wird nichts unternehmen, um das Streikrecht zu ändern“, macht der SPD-Bundestagsabgeordnete Bernd Rützel deutlich. Dabei ist die Idee nicht abwegig. Oft richten sich Streiks nicht nur gegen Unternehmen. Sie richten sich auch gegen die Bürger, die Bahnen oder Flugzeuge nicht benutzen können oder ihre Kinder nicht in die Kita bringen können. Eine Verpflichtung, Streiks die sich auch gegen Bürger richten, einige Tage vorher anzukündigen und vorher ein Schlichtungsverfahren durchzuführen, sind vielleicht gar keine schlechten Ideen? Das sieht der CDU-Bundestagsabgeordnete Dr. Matthias Heider so.

Dass sich die betroffenen Branchenverbände für ein reformiertes Streikrecht stark machen, liegt auf der Hand. Wenn nicht nur gegen Unternehmen sondern auch gegen Bürger gestreikt wird, haben dem die betroffenen Unternehmen wenig entgegenzusetzen. Die Folge sind Lohnforderungen von bis zu 40 Prozent – zum Beispiel bei Flugsicherheitsassistenten – kritisiert Dr. Harald Olschok (Bundesverband der Sicherheitswirtschaft). Nun gibt es im Streikrecht keinen Gemeinwohlvorbehalt. Wenn die Gewerkschaften den Bogen überspannen, gibt es aber vielleicht in Zukunft eine politische Mehrheit, um das Streikrecht zu reformieren?

Matthias Bannas (arbeitet für den BDWi)

Zur Sache: Daseinsvorsorge – müssen wir das Streikrecht reformieren?

Eine Veranstaltung vom Bundesverband der Dienstleistungswirtschaft (BDWi) und vom Bundesverband der Sicherheitswirtschaft (BDSW)

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